Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall
Unfallopfern steht einiges zu
Erfahren Sie mehr über Ihre Ansprüche
Ihr Ansprechpartner & Kfz-Gutachter
Christoph Jansen
Grundlegende Ansprüche
Bei Fremdverschulden
Wertminderung:
Sie haben das Recht auf Schadenersatz für den erlittenen Minderwert Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall.
Ersatzmobilität:
Beantragen Sie entweder einen Mietwagen für die Ausfallzeit oder fordern Sie eine Nutzungsausfallentschädigung.
Gutachterkosten
Das Gutachterhonorar trägt die Versicherung
Eigene Wahl des Gutachters:
Es steht Ihnen zu, einen eigenen Gutachter zu beauftragen und den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen abzulehnen.
Übernahme der Kosten:
Die Versicherung des Unfallgegners sollte das Honorar für den Gutachter sowie für Ihren Rechtsanwalt tragen.
Reparaturansprüche
Wußten Sie das?
Markenwerkstatt:
Wenn Ihr Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist, können Sie die Reparatur in einer Markenwerkstatt verlangen, um Ihre Garantieansprüche zu wahren.
Personenschäden
Anwalt einschalten!
Schmerzensgeld und Heilungskosten:
Bei Personenschäden haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und die Übernahme der Heilungskosten. Ein ärztliches Attest ist hierfür erforderlich.
Haushaltsführungsschaden:
Falls der Unfall Ihre Fähigkeit zur Haushaltsführung beeinträchtigt, können Sie auch hierfür eine Entschädigung erhalten.
Abrechnungsmöglichkeiten
Sie haben einige Optionen
Fiktive Abrechnung:
Sie haben das Recht, sich den Unfallschaden auf Basis des Gutachtens auszahlen zu lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu müssen, was in bestimmten Fällen finanziell vorteilhaft sein kann.
Zusätzliche Entschädigungen
Wußten Sie das?
Unkostenpauschale:
Sie können eine Pauschale für allgemeine Unkosten, die durch den Unfall entstanden sind, geltend machen.
Erweiterte Schadenspositionen:
Das Gutachten kann auch die Übernahme von zusätzlichen Kosten wie Verbringung, Abschleppen, Verschrottung oder Beilackierung rechtfertigen.
Sie haben Fragen?
Kein Problem. Rufen Sie mich an.
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