Unfallgutachten vom Kfz-Experten
- Unverbindliche Ersteinschätzung erhalten
Leistungen | Unfallgutachten


















Dies sind Ihre Rechte. Mein Gutachten ist die Basis
Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten
Dies bildet die Grundlage für alle weiteren Schadenersatzansprüche und die Festlegung von Ausfallzeiten.
Recht auf freie Gutachterwahl
Freie und unabhängige Kfz-Sachverständigen haben den Vorteil, dass sie im Sinne Ihres Auftraggebers das Gutachten erstellen. Sie unterliegen keinerlei Verpflichtung einer Versicherung gegenüber. Somit kann ein freier und unabhängige Kfz-Sachverständiger unbefangen den tatsächlichen Schaden Ihres Kfz ermitteln und die Ihnen zustehende Entschädigungssumme zuverlässig festlegen.
Anspruch auf Schmerzensgeld und Heilungskosten
Bei Personenschaden.
Recht auf fiktive Abrechnung:
Die Möglichkeit, sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen zu lassen, ohne eine Reparatur durchführen zu müssen. (mehr zu Ihren Rechten).
Übernahme der Kosten
Deckung der Kosten für den eigenen Gutachter, Rechtsanwalt sowie zusätzliche Schadenspositionen wie Abschlepp- und Verbringungskosten durch die Versicherung des Unfallgegners.
Recht auf Reparatur in einer Markenwerkstatt
Bei Fahrzeugen unter 3 Jahren zur Wahrung von Garantieansprüchen.
Schadenersatz für Wertminderung
Anspruch auf Ausgleich für den Minderwert des Unfallwagens.
Ersatzmobilität
Bereitstellung eines Mietwagens oder Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung während der Reparaturzeit oder bei Totalschaden für die Dauer bis zur Wiederbeschaffung.
Kundenbewertungen
So geht’s: Ablauf nach unverschuldetem Unfall
Begutachtung des Unfallschadens vor Ort
24 Stunden Gutachten Erstellung
Geschwindigkeit trifft auf Präzision – erhalten Sie Ihr detailliertes Gutachten blitzschnell innerhalb von 24 Stunden, um Ihre Ansprüche ohne Verzögerung geltend machen zu können.
Reparatur oder Auszahlung des Schadens
Ihr Unfallschaden in den besten Händen
Ich verpflichte mich nicht nur zu exzellenter Dienstleistung, sondern garantiere auch maximale Ergebnisse, die Ihre Erwartungen übertreffen. Kein Schaden ist uns zu klein, kein Fall zu komplex – wir bringen unsere ganze Expertise mit Leidenschaft ein, um für Sie die bestmöglichen Resultate zu erzielen.
- zertifizierter Sachverständiger (DIN ES ISO / IEC 17024)
- Netzwerk aus qualifizierten Werkstätten & Anwälten
- Kontinuierliche Weiterbildung
Inhalte des Gutachtens
Gerichtsfeste Beweissicherung
Detaillierte Fotodokumentationen werden erstellt, um den Schaden zu dokumentieren. Diese halten nicht nur den aktuellen Zustand des Fahrzeugs fest, sondern können auch Aussagen zum Unfallhergang liefern – ein entscheidender Vorteil bei rechtlichen Auseinandersetzungen.
Präzise Reparatur-kostenkalkulation
Detaillierte Wertanalyse
Optimale Nutzungs-ausfallentschädigung
Berechnung der Wertminderung
Berücksichtigung früherer Schäden
Wiederbeschaffung und Restwert
Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens wird der Wiederbeschaffungswert und Restwert präzise kalkuliert. Bei wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit kann eine Reparatur bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts die beste Option sein.
Prognoserisiko-Abschätzung
Wichtige Hinweise zum Prognoserisiko werden gegeben, falls die Reparaturkosten wider Erwarten ansteigen, um die Kontrolle über den Prozess zu behalten.
Sie haben Fragen?
Ich helfe Ihnen schnell und unkompliziert.
Häufig gestellte Fragen & Unsicherheiten
Was ist ein Kfz-Unfallgutachten?
Was kostet ein Unfallgutachten bei einem Haftpflichtschaden?
Wer erstellt Kfz-Gutachten nach einem Unfall?
Kann ich den Gutachter für mein Unfallgutachten frei wählen?
Wie läuft die Erstellung eines Unfallgutachtens ab?
Wann ist ein Unfallgutachten notwendig?
Was muss ich als Unfallverursacher bei einem Kaskoschaden tun?
Als Unfallverursacher müssen Sie innerhalb von maximal 7 Tagen eine Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung vornehmen. Im Kaskofall übt die Versicherung ihr Weisungsrecht aus und entscheidet über die Erstellung eines Unfallgutachtens, abhängig von der Schadenshöhe.
In welchen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag aus?
Muss die gegnerische Versicherung mein Unfallgutachten akzeptieren?
Ja, die gegnerische Versicherung muss Ihr Unfallgutachten grundsätzlich akzeptieren.
Weitere Leistungen
Ihr Kfz-Experte in der Region